
Compliance Hinweisgeberkanal
Eine offene und transparente Gesellschaft ist auf Hinweisgeber (Whistleblower) angewiesen, denn diese decken Fehlverhalten oder versteckte Bedrohungen auf. Zur Verbesserung des Schutzes solcher Personen wurde am 16. Dezember 2019 die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern in Kraft gesetzt.
Ziele der Hinweisgeberrichtlinie der EU:
Aufdeckung und Verhinderung von Fehlverhalten und Verstößen gegen Recht und Vorschriften
Verbesserung der Rechtsdurchsetzung durch die Einrichtung effektiver, vertraulicher und sicherer Meldekanäle, die Hinweisgeber ohne Angst vor Repressalien nutzen können
Wirksamer Schutz von Hinweisgebern, erforderlichenfalls unter Garantie von Anonymität, so dass diese ohne Angst vor Repressalien Meldung erstatten können
Ihre direkten Ansprechpartner für Compliance
Global Compliance Officer
Sabine Joachims
+49 7825 849 243
Global Sales Compliance Officer
Lutz Braune
+49 173 9989305